b) aa) Mit Verfügung des Untersuchungsamts Altstätten vom 5. Dezember 2023 wurde der Beschwerdegegner im Strafverfahren ST.2020.32351 gegen die Beschwerdeführer als Zi- vil- und Strafkläger zugelassen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, er habe anlässlich der polizeilichen Befragung vom 20. November 2020 auf die Beteiligung als Straf- und Zivilkläger verzichtet, wobei der Beschwerdeführer 2 im damaligen Zeitpunkt noch nicht als Beschuldigter am Verfahren beteiligt gewesen sei. Der Beschwerdegegner