AK.2023.558-AK 2/14 je eine Stellungnahme ein und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerden. Ausserdem stellte es der Anklagekammer am 20. Dezember 2023 einen Teil der Verfahrensakten zu. G.___ liess sich innert erstreckter Frist am 26. Januar 2024 vernehmen und beantragte ebenfalls die kostenfällige Abweisung der Beschwerden. Gleichzeitig stellte er für die Beschwerdeverfahren Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege und -verbeistän- dung (AK.2023.53-AP, AK.2023.54-AP und AK.2023.55-AP).