zwingend aufgrund der speziellen Umstände des Einzelfalls rechtfertigt (BGer 1C_104/ 2022 vom 20. Dezember 2022 E. 3.4.4 f.). Auch systematische Überlegungen sprechen dafür, dass die Ausweitung der Anwendbarkeit einer auf Angestellte im öffentlichen Dienst ausgerichteten Norm auf Privatpersonen ausdrücklich im Gesetz vorgesehen sein muss AK.2023.549-AK 2/4 und sich nur dann durch Auslegung ergeben kann, wenn dies zwingend erscheint (BGer 1C_104/2022 vom 20. Dezember 2022 E. 3.4.3 und 3.4.5).