7.- Zusammenfassend ergeben sich keinerlei hinreichend konkreten Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der Angezeigten. Es ist deshalb keine Ermächtigung zur Eröff- AK.2023.393-AK 9/10 nung von Strafverfahren gegen X.__ und Y.__, die den Kaufvertrag vom 16. Juni 2010 als Gemeindepräsident und Gemeindeschreiber für den Gemeinderat der Politischen Gemeinde M.__ handelnd unterzeichnet haben, und gegen Z.__, welcher den Kaufvertrag als stellvertretender Grundbuchverwalter des Grundbuchs M.__ öffentlich beurkundet und – möglicherweise – im Grundbuch eingetragen hat.