AK.2023.393-AK 7/10 erstatten. Ob die Wegbedingung der Gewährleistung der Bodenbeschaffenheit im Rahmen des gesetzlich Zulässigen (Ziff. 8 der weiteren Vertragsbestimmungen; act. 3/3) auch Belastungen wie die auf dem Grundstück mittlerweile festgestellten umfasst, ist eine Frage des Privatrechts. Strafrechtlich ist diese Wegbedingung jedenfalls nicht von Belang.