Dass in solchen Gebieten mit belasteten Standorten zu rechnen ist, entspricht einer Erfahrungstatsache, die insbesondere auch der Anzeigerin bekannt sein musste, zumal sie den Handel mit sowie die Verwaltung und Vermietung von Geschäfts- und Betriebsliegenschaften bezweckt (Internet Information aus dem Handelsregister des Kantons St. Gallen, https://www.zefix.ch, Stand 24. Januar 2024). Der Anzeigerin wäre es ohne weiteres möglich gewesen, sich Einblick in diesen Kataster zu verschaffen und sich in der Folge bei der Verkäuferin und vor allem beim Amt für Umwelt zu künftigen Sanierungspflichten und drohenden Nutzungsbeschränkungen zu erkundigen.