Das von der Anzeigerin erworbene Grundstück liegt in einem seit langem genutzten Gewerbe- und Industriegebiet. Dass in solchen Gebieten mit belasteten Standorten zu rechnen ist, entspricht einer Erfahrungstatsache, die insbesondere auch der Anzeigerin bekannt sein musste, zumal sie den Handel mit sowie die Verwaltung und Vermietung von Geschäfts- und Betriebsliegenschaften bezweckt (Internet Information aus dem Handelsregister des Kantons St. Gallen, https://www.zefix.ch, Stand 24. Januar 2024).