Er beantragt, unter Kosten- und Entschädigungsfolge sei keine Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen ihn zu erteilen. Das Untersuchungsamt ergänzte die Akten mit einer Eingabe vom 28. September 2023 der W.__ AG, gegen welche die A.__ ebenfalls Strafanzeige erhoben hatte. Am 19. Oktober 2023 liess sich der Gemeindepräsident der Politischen Gemeinde M.__ für Z.__, Grundbuchverwalter, vernehmen. Die A.__ nahm am 26. Oktober 2023 zu den Vernehmlassungen Stellung. II.