Am 1. Juli 2014 wurde das Grundstück Nr. K.__ im Grundbuch mit der Anmerkung "belasteter Standort nach Art. 32c Abs. 2 Umweltschutzgesetz" versehen (act. 3/1; zum Ganzen die Darstellung im Sachverhalt der Verfügung des Amts für Umwelt vom 16. März 2023; act. 3/2).