d) Am 1. Januar 2012 ging die Zuständigkeit zum Vollzug der Sanierung belasteter Standorte von den Politischen Gemeinden auf den Kanton über. Gestützt auf eine von der Grundeigentümerin im Februar 2013 eingereichte Zusammenfassung bisheriger und weiterer Untersuchungsergebnisse erweiterte das Amt für Umwelt den Eintrag im Kataster der belasteten Standorte auch auf das Grundstück Nr. K.__ (die Darstellung des Sachverhalts in den Erwägungen I/Ab und Ad stützt sich auf die Verfügung des Amts für Umwelt vom 16. März 2023; act. 3/2). Am 1. Juli 2014 wurde das Grundstück Nr. K.__ im Grundbuch mit der Anmerkung "belasteter Standort nach Art.