Aufgrund dieses Berichts teilte das Amt für Umwelt der Eigentümerin des Grundstücks Nr. L.__ und der zum Vollzug zuständigen Politischen Gemeinde M.__ mit, es fehle eine Dringlichkeitsstudie für eine allfällige Sanierung sowie Abklärungen zur Belastung bis in den Rheinschotter und zur Ausdehnung der Belastungsfahne. Ein entsprechender Bericht werde bis November 2009 erwartet. Die Grundeigentümerin und die Politische Gemeinde blieben untätig.