Die vollständige Ausdehnung nach Nordwesten konnte nicht ermittelt werden. Festgestellt wurde aber, dass die Schadstoffbelastung vermutlich auch auf dem Grundstück Nr. K.__ unter dem Konzentrationswert der Altlastenverordnung liegt. Eine Gefährdung des nutzbaren Grundwassers wurde in diesem Zeitpunkt ausgeschlos- AK.2023.393-AK 2/10 sen. Der Berichterstatter empfahl, in den nächsten vier Jahren auf eine Sanierung zu verzichten und den Standort im Jahr 2012 neu zu beurteilen.