b) In den Jahren 2004 und 2005 stellte das Amt für Umwelt fest, der Untergrund des Grundstücks Nr. L.__, auf welchem seit 1962 bis etwa 1990 Textilmaschinen unter Verwendung eines Entfettungsbads produziert worden waren, sei wahrscheinlich mit – möglicherweise chlorierten – Kohlenwasserstoffen verunreinigt. Der mögliche Schadstoffherd wurde zunächst als belasteter Standort ohne Untersuchungsbedarf mit der westlichen Begrenzung auf der Grenze zwischen den Grundstücken Nrn. L.__ und K.__ in den Kataster der belasteten Standorte aufgenommen.