{"Signatur": "SG_KG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2023-08-24", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_KG_001_AK-2023-252-AK_2023-08-24.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=12148&type=1563347022&cHash=bef2ec28b26d8da73553ca11e4e55921", "Checksum": "750c3471dfc07501ca5d723f255d9866"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["AK.2023.252-AK"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 24.08.2023 AK.2023.252-AK"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 24.08.2023 AK.2023.252-AK"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 24.08.2023 AK.2023.252-AK"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 120 StPO (SR 312.0)\r\nVerzicht auf Strafantrag. Die geschädigte Person kann jederzeit schriftlich oder mündlich zu Protokoll erklären, sie verzichte auf die ihr zustehenden Rechte. Der Verzicht ist endgültig. Vorausgesetzt ist aber, dass die betroffene Person im entsprechenden Zeitpunkt prozessfähig war. Der Beschwerdegegner erlitt aufgrund eines Arbeitsunfalls auf einer Baustelle einen Schädeldachbruch und es wurde eine Hirnschwellung festgestellt, wobei Letztere eine Entfernung des Schädeldachs bzw. eines Teils davon erforderte. Zudem musste er in ein künstliches Koma versetzt werden. Sodann diagnostizierten die Ärzte eine kognitive Störung, welche sich unter anderem bei der Informationsverarbeitung zeigte. Die Polizei befragte den Beschwerdeführer rund zwei Monate nach dem Unfall in der Klinik, wobei er sich nicht an das Unfallgeschehen erinnern konnte. Er verzichtete auf das Stellen eines Strafantrags. Allerdings konnte der Beschwerdegegner im Zeitpunkt des Verzichts aufgrund seines gesundheitlichen Zustands die Sachlage nicht beurteilen; er war urteilsunfähig. Somit fehlt es an der Prozessfähigkeit und er konnte nicht gültig auf die Stellung eines Strafantrags verzichten."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 22:49:34", "Checksum": "537ec0d2b06cb5a3134900e22f9ffd3f", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 24.08.2023 AK.2023.252-AK\nRegeste:\nArt. 120 StPO (SR 312.0)\r\nVerzicht auf Strafantrag. Die geschädigte Person kann jederzeit schriftlich oder mündlich zu Protokoll erklären, sie verzichte auf die ihr zustehenden Rechte. Der Verzicht ist endgültig. Vorausgesetzt ist aber, dass die betroffene Person im entsprechenden Zeitpunkt prozessfähig war. Der Beschwerdegegner erlitt aufgrund eines Arbeitsunfalls auf einer Baustelle einen Schädeldachbruch und es wurde eine Hirnschwellung festgestellt, wobei Letztere eine Entfernung des Schädeldachs bzw. eines Teils davon erforderte. Zudem musste er in ein künstliches Koma versetzt werden. Sodann diagnostizierten die Ärzte eine kognitive Störung, welche sich unter anderem bei der Informationsverarbeitung zeigte. Die Polizei befragte den Beschwerdeführer rund zwei Monate nach dem Unfall in der Klinik, wobei er sich nicht an das Unfallgeschehen erinnern konnte. Er verzichtete auf das Stellen eines Strafantrags. Allerdings konnte der Beschwerdegegner im Zeitpunkt des Verzichts aufgrund seines gesundheitlichen Zustands die Sachlage nicht beurteilen; er war urteilsunfähig. Somit fehlt es an der Prozessfähigkeit und er konnte nicht gültig auf die Stellung eines Strafantrags verzichten.\n\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nFall-Nr.: AK.2023.252-AK\nStelle: Kantonsgericht\nRubrik: Strafkammer und Anklagekammer\nPublikationsdatum: 19.12.2023\nEntscheiddatum: 24.08.2023\n\nEntscheid Kantonsgericht, 24.08.2023\nArt. 120 StPO (SR 312.0) Verzicht auf Strafantrag. Die geschädigte Person\nkann jederzeit schriftlich oder mündlich zu Protokoll erklären, sie verzichte\nauf die ihr zustehenden Rechte. Der Verzicht ist endgültig. Vorausgesetzt ist\naber, dass die betroffene Person im entsprechenden Zeitpunkt prozessfähig\nwar. Der Beschwerdegegner erlitt aufgrund eines Arbeitsunfalls auf einer\nBaustelle einen Schädeldachbruch und es wurde eine Hirnschwellung\nfestgestellt, wobei Letztere eine Entfernung des Schädeldachs bzw. eines\nTeils davon erforderte. Zudem musste er in ein künstliches Koma versetzt\nwerden. 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Somit fehlt es an der Prozessfähigkeit und er konnte nicht\ngültig auf die Stellung eines Strafantrags verzichten.\n\nPräsident Urs Gmünder, Mitglieder Dr. Armin Bossart und Franziska Wenk,\nGerichtsschreiberin Jeannine Schweizer\n\nA.__,\n\nBeschwerdeführer,\n\nvertreten durch Rechtsanwalt X.___,\n\ngegen\n\nB.___,\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/12\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nvertreten durch Rechtsanwalt Y.___,\n\nund\n\nUntersuchungsamt Uznach\n\nVorinstanz\n\nbetreffend\n\nWiederaufnahme\n\nSachverhalt\n\nA.- Die Kantonale Notrufzentrale erhielt am 6. Juli 2021 die Meldung, auf einer\nBaustelle […] habe sich ein Arbeitsunfall ereignet. Die Polizei ermittelte, dass A.___ auf\nder Baustelle als Kranführer gearbeitet und Elemente auf das Dach gehoben habe.\nB.___ und der Vorarbeiter C.___ hätten daraufhin die Schlaufen gelöst und die\nElemente fixiert. Aufgrund eines Missverständnisses zwischen A.___, dem Kranführer,\nund dem Vorarbeiter habe Ersterer den Haken angehoben, als eine Schlaufe eines\nElements noch an der Kette befestigt gewesen sei. Dies habe zu einem Ruck geführt.\nB.___ sei deshalb erschrocken und vier Meter in die Tiefe gefallen, wobei er sich am\nKopf verletzt habe und nach der Erstversorgung mit der REGA ins Kantonsspital […]\ngeflogen worden sei. B.___ wurde gleichentags operiert und in ein künstliches Koma\nversetzt. Wegen der Schwellung des Gehirns wurde ein Teil der Schädelplatte entfernt.\nAm 29. Juli 2021 wurde er für die Rehabilitation in die Kliniken […] verlegt und am\n1. September 2021 wurde ihm die am 6. Juli 2021 entfernte Kalotte (Schädelplatte) im\nKantonsspital […] wiedereingesetzt.\n\nB.- Am 1. März 2022 stellte das Untersuchungsamt Uznach das Strafverfahren gegen\nA.___ wegen fahrlässiger einfacher Köperverletzung ein. Zur Begründung wurde\nausgeführt, besagter Tatbestand sei ein Antragsdelikt und B.___ habe am 28. August\n2021 auf das Stellen eines Strafantrags verzichtet. B.___, inzwischen anwaltlich\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/12\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nvertreten, reichte am 12. September 2022 die Suva-Akten ein und ersuchte um\nWiederaufnahme des Verfahrens, weil die Körperverletzung irrtümlich als einfach\nqualifiziert worden sei. Aus den Suva-Akten ergebe sich, dass es sich um eine schwere\nKörperverletzung und folglich um ein Offizialdelikt handle. Daraufhin nahm das\nUntersuchungsamt Uznach am 2. Mai 2023 das Strafverfahren gegen A.___ wieder auf,\nund zwar wegen des Verdachts der fahrlässigen schweren Körperverletzung. Zudem\nliess es B.___ als Privatkläger im Strafverfahren zu.\n\nC.- Gegen die Wiederaufnahme erhob der anwaltlich vertretene A.___ am 12. Mai 2023\nBeschwerde bei der Anklagekammer und stellte folgende Anträge:\n\n\"1. Die Wiederaufnahmeverfügung vom 2. Mai 2023 sei aufzuheben und es sei auf die Wiederaufnahme des\n\nVerfahrens gegen den Beschwerdeführer sowie auf die Zulassung von B.___ als Privatkläger zu verzichten.\n\n2. Eventualiter sei Ziff. 3 des Dispositivs der Wiederaufnahmeverfügung vom 2. Mai 2023 aufzuheben und es sei die\n\nZulassung von B.___ als Privatkläger zu verweigern.\n\n3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Staatskasse.\"\n\n"}