AK.2023.191-AK 17/18 Die Anklagekammer hat entschieden: 1. Die Verfahren AK.2023.277-AK (Rechtsverweigerung, Akteneinsicht), AK.2023.191-AK (Disziplinarmassnahme [Ausstand]) und AK.2023.286-AK (Disziplinarmassnahme [unentgeltliche Rechtspflege]) werden vereinigt. 2. Die Beschwerde im Verfahren AK.2023.277-AK wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 3. Die Beschwerde im Verfahren AK.2023.191-AK wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 4. Auf die Beschwerde im Verfahren AK.2023.286-AK wird nicht eingetreten.