AK.2023.191-AK 15/18 unentgeltliche Rechtspflege auf (act. 5/12.1, S. 8 [AK.2023.191-AK]). Mit Beschwerde vom 9. April 2023 (AK.2023.286-AK) rügt der Beschwerdeführer insbesondere, dass er für das Rekursverfahren RDRM.2022.79 nie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt habe. Dies sei nie Streitgegenstand gewesen. Er habe keine "Veranlassung dazu", ein solches Gesuch zu stellen (act. 2, S. 10 und 13 f. [AK.2023.191-AK]).