AK.2023.191-AK 14/18 U Art. 7 N 33 mit Hinweis). Gänzlich unbegründet sind zudem seine Behauptungen, Z habe systematisch und bewusst bis heute "die Teilgehalte des fairen Verfahrens und Gehörs" sowie die "Waffen- und Chancengleichheit" verweigert (act. 1, S. 11 [AK.2023.191-AK]), weshalb nicht weiter darauf einzugehen ist.