Dem Beschwerdeführer wurde mit Schreiben vom 29. November 2022 die Vernehmlassung des Amts für Justizvollzug vom 25. November 2022 und die Stellungnahme des Leiters des Regionalgefängnisses Altstätten vom 23. November 2022 zugestellt und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 14. Dezember 2022 eingeräumt (act. 5/6). Damit erhielt er Einsicht in die entscheidrelevanten Akten im Rekursverfahren RDRM.2022.79 und ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme.