b) Der Beschwerdeführer beantragt die Aufhebung der Ziffer 1 der vorinstanzlichen Verfügung vom 21. März 2023, wonach sein Ausstandsgesuch vom 13. Dezember 2022, welches er im Rahmen des vorinstanzlichen Rekursverfahrens RDRM.2022.79 gegen das Sicherheits- und Justizdepartement, insbesondere den juristischen Mitarbeiter Z , gestellt habe, abgeschrieben werde, soweit darauf einzutreten sei (act. 1 und 5/15 [AK.2023.191-AK]).