Dieser Notiz ist zu entnehmen, der Beschwerdeführer sei darauf hingewiesen, dass er die Haftakten beim verfahrensleitenden Staatsanwalt einfordern müsse und diese nicht durch sie ausgehändigt würden (act. 7/6 [AK.2023.277-AK]). Das Regionalgefängnis Altstätten informierte sodann mit E-Mail vom 10. November 2022 den verfahrensleitenden Staatsanwalt, dass der Beschwerdeführer Einsicht in die Haftakten wünsche, worauf dieser ihnen gleichentags mitteilte, dass der Verteidiger die Haftakten zur Verfügung stellen könne und die Strafakten derzeit bei der Anklagekammer seien (act. 7/9 [AK.2023.277-AK]).