AK.2023.191-AK 7/18 Haftakten verweigert habe (act. 7/1 [AK.2023.277-AK]). Mit Schreiben vom 7. November 2022 liess das Amt für Justizvollzug, dem das Regionalgefängnis Altstätten untersteht (Art. 5 der Gefängnisverordnung), der Vorinstanz eine Notiz des Gefängnisleiters vom 28. Oktober 2022 zukommen und beantragte die Abweisung der Beschwerde. Dieser Notiz ist zu entnehmen, der Beschwerdeführer sei darauf hingewiesen, dass er die Haftakten beim verfahrensleitenden Staatsanwalt einfordern müsse und diese nicht durch sie ausgehändigt würden (act. 7/6 [AK.2023.277-AK]).