cc) Gegenstand der Beschwerde vom 14. Dezember 2022 (AK.2023.277-AK) ist die Verfügung des Sicherheits- und Justizdepartements vom 30. November 2022, wonach die Rechtsverweigerungsbeschwerde vom 23. Oktober 2022 gegen die Leitung des Regionalgefängnisses Altstätten zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben wurde. Der Beschwerdeführer machte im Rahmen dieses Verfahrens die unrechtmässige Verweigerung der Einsicht in die Haftakten geltend (act. 4/2 [AK.2023.277-AK]). Da es sich dabei ebenfalls um eine haftvollzugsrechtliche Frage handelt, ist die Anklagekammer für die Behandlung der Beschwerde im Verfahren AK.2023.277-AK zuständig.