AK.2023.191-AK 4/18 Rechtsverweigerungsbeschwerde des Beschwerdeführers vom 23. Oktober 2022 gegen die Leitung des Regionalgefängnisses Altstätten zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben werde. In der Rechtsmittelbelehrung der erwähnten Verfügung ist ebenfalls festgehalten, dass dagegen innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben werden könne (act. 3 [AK.2023.277-AK]).