Am 26. Mai 2023 stellte A bei der Anklagekammer ein "Erläuterungsgesuch" aufgrund eines Zuständigkeitskonflikts. Mit Schreiben vom 8. Juni 2023 teilte ihm die Verfahrensleitung mit, dass einstweilen kein Zuständigkeitskonflikt bestehe, weshalb sein "Erläuterungsgesuch" hinfällig sei. Am 16. Juni 2023 reichte das Sicherheits- und Justizdepartement eine Stellungnahme ein und beantragte die Abweisung der Beschwerde. A nahm am 19. Juni 2023 erneut Stellung und stellte die folgenden Rechtsbegehren (AK.2023.277- AK):