Das Akteneinsichtsgesuch sei am 10. November 2022 zuständigkeitshalber an das Untersuchungsamt Gossau weitergeleitet worden. Dagegen erhob A am 14. Dezember 2022 Beschwerde an das Verwaltungsgericht und reichte am 5. Februar 2023 eine weitere Stellungnahme ein. Das Verwaltungsgericht trat mit Entscheid vom 14. März 2023 auf die Beschwerde mangels Zuständigkeit nicht ein und übermittelte die Angelegenheit an die Anklagekammer (B 2022/215). Am 26. Mai 2023 stellte A bei der Anklagekammer ein "Erläuterungsgesuch" aufgrund eines Zuständigkeitskonflikts.