{"Signatur": "SG_KG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2023-05-31", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_KG_001_AK-2023-184-AK_2023-05-31.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=11861&type=1563347022&cHash=e7b86d4c2f46714f8dbc01de67149ac0", "Checksum": "6ebcab92751374d911990047f5be3ad8"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["AK.2023.184-AK"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 31.05.2023 AK.2023.184-AK"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 31.05.2023 AK.2023.184-AK"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 31.05.2023 AK.2023.184-AK"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 7 StPO (SR 312.0), Art. 317 StGB (SR 311.0)\r\nErmächtigung. Die Polizei befragte den Anzeiger wegen des Verdachts der groben Verkehrsregelverletzung, wobei eine Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts anstatt innerorts vorgehalten und auch so protokolliert wurde. Aufgrund dieses Fehlers erstattete der Beschuldigte Strafanzeige wegen Urkundenfälschung im Amt, was zur Einleitung eines Ermächtigungsverfahrens führte. Eine Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung wurde nicht erteilt, weil das Versehen wahrheitsgetreu protokolliert worden war."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 22:59:09", "Checksum": "5f928ebdef801120218b90b0edabb2d4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 31.05.2023 AK.2023.184-AK\nRegeste:\nArt. 7 StPO (SR 312.0), Art. 317 StGB (SR 311.0)\r\nErmächtigung. Die Polizei befragte den Anzeiger wegen des Verdachts der groben Verkehrsregelverletzung, wobei eine Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts anstatt innerorts vorgehalten und auch so protokolliert wurde. Aufgrund dieses Fehlers erstattete der Beschuldigte Strafanzeige wegen Urkundenfälschung im Amt, was zur Einleitung eines Ermächtigungsverfahrens führte. Eine Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung wurde nicht erteilt, weil das Versehen wahrheitsgetreu protokolliert worden war.\n\nAngezeigte in subjektiver Hinsicht vorsätzlich gehandelt haben könnte oder dem\nAnzeiger einen Nachteil hätte zufügen wollen. Ansonsten würde sich nicht erschliessen,\nweshalb der Angezeigte den Anzeiger ausdrücklich und korrekterweise darüber\naufklärte, dass ihm ein «SVG-Vergehen» vorgeworfen werde. Aus Sicht des\nAngezeigten, der wusste, dass er mit dem Anzeiger einen Juristen und damit eine\nPerson mit allenfalls strafrechtlichen bzw. SVG-Fachkenntnissen einvernimmt, würde\nein solches Vorgehen mit Vorsatz und der Absicht, dem Anzeiger einen Nachteil\nzuzufügen, keinen Sinn machen. Der Angezeigte musste davon ausgehen, dass der\nAnzeiger den Deliktsvorhalt aufgrund der Ausführungen verstanden hat. Bei der\nVerwechslung von ausser- und innerorts ist mit Bezug auf eine allfällige Strafbarkeit\nvon einem nicht relevanten Versehen auszugehen.\n\n4.-Insgesamt ist kein strafbares Verhalten seitens des Angezeigten ersichtlich.\nEntsprechend ist keine Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens zu erteilen.\n\n5.-Im Ermächtigungsverfahren sind praxisgemäss und unabhängig vom\nVerfahrensausgang keine Kosten zu erheben und keine Parteientschädigungen\nzuzusprechen.\n\nEntscheid:\n\n1. Die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen X.___, Kantonspolizei\nSt. Gallen, wird nicht erteilt.\n\n2. Es werden keine Kosten erhoben.\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/5\n"}