{"Signatur": "SG_KG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2023-05-31", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_KG_001_AK-2023-184-AK_2023-05-31.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=11861&type=1563347022&cHash=e7b86d4c2f46714f8dbc01de67149ac0", "Checksum": "6ebcab92751374d911990047f5be3ad8"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["AK.2023.184-AK"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 31.05.2023 AK.2023.184-AK"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 31.05.2023 AK.2023.184-AK"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 31.05.2023 AK.2023.184-AK"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 7 StPO (SR 312.0), Art. 317 StGB (SR 311.0)\r\nErmächtigung. Die Polizei befragte den Anzeiger wegen des Verdachts der groben Verkehrsregelverletzung, wobei eine Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts anstatt innerorts vorgehalten und auch so protokolliert wurde. Aufgrund dieses Fehlers erstattete der Beschuldigte Strafanzeige wegen Urkundenfälschung im Amt, was zur Einleitung eines Ermächtigungsverfahrens führte. Eine Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung wurde nicht erteilt, weil das Versehen wahrheitsgetreu protokolliert worden war."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 22:59:09", "Checksum": "5f928ebdef801120218b90b0edabb2d4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 31.05.2023 AK.2023.184-AK\nRegeste:\nArt. 7 StPO (SR 312.0), Art. 317 StGB (SR 311.0)\r\nErmächtigung. Die Polizei befragte den Anzeiger wegen des Verdachts der groben Verkehrsregelverletzung, wobei eine Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts anstatt innerorts vorgehalten und auch so protokolliert wurde. Aufgrund dieses Fehlers erstattete der Beschuldigte Strafanzeige wegen Urkundenfälschung im Amt, was zur Einleitung eines Ermächtigungsverfahrens führte. Eine Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung wurde nicht erteilt, weil das Versehen wahrheitsgetreu protokolliert worden war.\n\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nFall-Nr.: AK.2023.184-AK\nStelle: Kantonsgericht\nRubrik: Strafkammer und Anklagekammer\nPublikationsdatum: 24.07.2023\nEntscheiddatum: 31.05.2023\n\nEntscheid Kantonsgericht, 31.05.2023\nArt. 7 StPO (SR 312.0), Art. 317 StGB (SR 311.0) Ermächtigung. Die Polizei\nbefragte den Anzeiger wegen des Verdachts der groben\nVerkehrsregelverletzung, wobei eine Geschwindigkeitsüberschreitung\nausserorts anstatt innerorts vorgehalten und auch so protokolliert wurde.\nAufgrund dieses Fehlers erstattete der Beschuldigte Strafanzeige wegen\nUrkundenfälschung im Amt, was zur Einleitung eines\nErmächtigungsverfahrens führte. Eine Ermächtigung zur Eröffnung einer\nStrafuntersuchung wurde nicht erteilt, weil das Versehen wahrheitsgetreu\nprotokolliert worden war.\n\nPräsident Urs Gmünder, Mitglieder Franziska Wenk und Franziska Ammann,\n\na.o. Gerichtsschreiber Pascal Schädeli\n\nA.__,\n\nAnzeiger\n\ngegen\n\nX.__,\n\nAngezeigter\n\nbetreffend\n\nErmächtigung\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/5\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nSachverhalt\n\nA.- Die Staatsanwaltschaft, Untersuchungsamt Gossau, führt ein Strafverfahren gegen\nA.___ (Anzeiger) wegen Verdachts auf grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Am\n14. September 2022 wurde A.___ von der Kantonspolizei St. Gallen, X.___\n(Angezeigter), zur Sache einvernommen. In der Folge machte A.___ am 28. Januar\n2023 beim Untersuchungsamt Gossau geltend, dass das Einvernahmeprotokoll und\nweitere Dokumente unverwertbar seien. Das Untersuchungsamt Gossau lehnte den\nAntrag von A.___ mit Verfügung vom 23. März 2023 ab.\n\nB.- Gegen diese Verfügung erhob A.___ am 3. April 2023 bei der Anklagekammer\nBeschwerde (AK.2023.186-AK) und erhob darin unter anderem den Vorwurf, dass sich\nX.___ der Urkundenfälschung im Amt schuldig gemacht habe. Anlässlich der\nEinvernahme vom 14. September 2022 soll dieser ihm eine\nGeschwindigkeitsübertretung ausserorts vorgehalten haben, während tatsächlich\nwegen einer Geschwindigkeitsübertretung innerorts untersucht worden sei. Das aus\ndieser Einvernahme hervorgegangene Protokoll habe deshalb in einem wesentlichen\nPunkt einen unzutreffenden Sachverhalt beurkundet. Weiter sei von einer zumindest\nfahrlässigen Begehung auszugehen, wobei konkrete Anhaltspunkte für eine\nvorsätzliche Begehung bestünden.\n\nC.-Am 4. April 2023 wurde dem Kommando der Kantonspolizei St. Gallen und X.___\nGelegenheit zu einer Vernehmlassung gegeben. Die entsprechenden Stellungnahmen\ngingen fristgerecht bei der Anklagekammer ein. Die Kantonspolizei St. Gallen und X.___\nbeantragten die Nichterteilung der Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens.\nAuf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten wird, soweit erforderlich, in den\nnachstehenden Erwägungen eingegangen.\n\nErwägungen\n\n1.-Bei Strafanzeigen, welche die Amtsführung von Behördenmitgliedern sowie\nMitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons St. Gallen oder seiner Gemeinden\nbetreffen, hat die Anklagekammer über die Ermächtigung zur Eröffnung eines\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/5\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nStrafverfahrens zu entscheiden (Art. 7 Abs. 2 lit. b StPO und Art. 17 Abs. 2 lit. b EG-\nStPO). Vorliegend wurde einem Kantonspolizisten vorgeworfen, sich der\nUrkundenfälschung im Amt (Art. 317 StGB) strafbar gemacht zu haben. Damit hat die\nAnklagekammer über die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den\nAngezeigten zu entscheiden.\n\n2.- a)Im vorliegenden Ermächtigungsverfahren ist ausschliesslich unter strafrechtlichen\nGesichtspunkten darüber zu entscheiden, ob bezüglich des angezeigten Sachverhalts\ndie Voraussetzungen für die Erteilung der Ermächtigung zur Eröffnung eines\nStrafverfahrens gegen die angezeigten Personen gegeben sind.\n\n"}