© Kanton St.Gallen 2025 Seite 20/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 3. Der Beschwerdeführer hat den Beschwerdegegner mit insgesamt Fr. 1'000.– zu entschädigen. Dafür kann sich der Rechtsvertreter des Beschwerdegegners ebenfalls aus der Sicherheit bezahlt machen (einzufordern bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen, Rechnungswesen, St. Georgen-Strasse 13, 9001 St. Gallen). 4. Die restliche Sicherheit von Fr. 1'500.– ist dem Beschwerdeführer zurückzuerstatten (einzufordern bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen, Rechnungswesen, St. Georgen-Strasse 13, 9001 St. Gallen). © Kanton St.Gallen 2025 Seite 21/21