Dafür spricht auch, dass es sich beim behandelnden Oberarzt um einen sehr erfahrenen Arzt handelt, der seit 2012 in der Klinik und dort grösstenteils in der Akutpsychiatrie tätig und damit in der Einschätzung solcher Situation qualifiziert ist. Seit 2016 war er sodann für die Behandlung von S.___ verantwortlich, hat ihn jahrelang begleitet und konnte dessen Verhaltensweisen entsprechend gut einschätzen. Dieser persönliche Kontakt und die damit zusammenhängende Erfahrung im Umgang mit S.___ dürften für die damalige Risikoeinschätzung massgebend gewesen sein. Entsprechend waren der Oberarzt – und auch der Beschwerdegegner – vom Ereignis bzw. den Handlungen von S.__