Die Behandlung hätte über mehrere Hospitalisationen führen sollen. Dass das Vorgehen zielführend war, kann auf jeden Fall im Umstand erblickt werden, dass sich S.___ – wenn auch nicht nachhaltig – für eine Beistandschaft entscheiden konnte und sich auch freiwillig in die Klinik begab, wenn er ärztliche Unterstützung brauchte. Auch das Gutachten vom 21. Juli 2021 führt diesbezüglich aus, dass Zwangsmassnahmen und der Verlust von Autonomie eine grosse emotionale und körperliche Belastung darstellen würden und die weitere Behandlung beeinträchtigen könnten.