Dass von Zwangsmassnahmen abgesehen wurde, erscheint auch unter dem Aspekt nachvollziehbar, dass in den letzten Aufenthalten – wohl als Folge der "Drehtürpsychiatrie" bzw. wiederholten Aufenthalten im offenen Rahmen – eine intensivere therapeutische Beziehung habe aufgebaut werden können, die eine Einlassung auf die Therapie ermöglicht habe. Druck und Einschränkungen hätten zumeist zu sehr oppositionellem Verhalten bei S.___ geführt. Die Behandlung hätte über mehrere Hospitalisationen führen sollen.