um einen freiwilligen Aufenthalt ohne akute Gefährdungsaspekte handle bzw. keine akute Eigen- oder Fremdgefährdung bestanden habe und er freiwillig hospitalisiert gewesen sei (vgl. Verlaufsbericht 2.9.2020, 10:30, Verlauf Pflege; 12:01, Verlauf Arzt [Assistenzarzt]; 14:00, Verlauf Arzt [Oberarzt] und 4.9.2020, 12:17, Verlauf Arzt [Oberarzt]). Mit dem freiwilligen Aufenthalt handelt es sich nicht um eine (fürsorgerische) Unterbringung, bei welcher eine Gefährdung initial festgestellt worden war.