Eine allfällige Fremd- oder Selbstgefährdung wurde auch in den früheren Austritts- und Verlaufsberichten thematisiert, weshalb nicht zutrifft, dass dies nicht berücksichtigt oder dokumentiert worden sei. Mit Bezug auf den Austritt vom 2. September 2020 wurde im Verlaufsprotokoll von diversen Personen festgehalten, dass von einer polizeilichen Ausschreibung abgesehen werde, da es sich © Kanton St.Gallen 2025 Seite 17/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte