b)Im Austrittsbericht der Klinik vom 22. September 2020 werden Hinweise für akute Suizidalität, Selbst- oder Fremdgefährdung verneint und darauf hingewiesen, dass nach Rücksprache mit dem Oberarzt keine polizeiliche Ausschreibung erfolge. Die in den Verlaufsberichten erwähnten Einträge, wonach S.___ Äusserungen von sich gegeben habe, "er sei ein Mörder und hätte am liebsten die Sterbehilfe" (pflegerischer Verlaufsbericht, Eintrag vom 28.08.2020, 12:03), und wonach er über suizidale Aspekte in der Zeit ausserhalb der Klinik berichtet habe (ärztlicher Verlaufsbericht, Eintrag vom 26.08.2020, 15:17) konnte der Oberarzt anlässlich seiner Einvernahme nachvollziehbar erläutern.