Über die Gewalttätigkeiten von S.___ vom 2. September 2020 sei er absolut schockiert gewesen. Eine derartige Gewalt und Aggression hätte er ihm niemals zugetraut, er hätte sich das nie vorstellen können. Eine solche Tat könne er sich nicht erklären. Wenn man ihm Druck gemacht oder ihn habe einschränken wollen, habe es in der Vorgeschichte, mit Drogen kombiniert, fremdaggressive Situationen gegeben. Die Gewalt sei gegen "Autoritätspersonen", gegen eine "Vaterperson", wie beispielsweise die Polizei oder die Pflege, die ihn eingeschränkt habe, gerichtet gewesen. Während der Hospitalisation sei kein fremdaggressives Ereignis dokumentiert worden.