miteinbezogen. Dies sei ein Kulturwandel im Gegensatz zur früheren, kustodialen Psychiatrie mit Zwangsbehandlung. S.___ sei dann selber zur Einsicht gelangt, dass er eine Beistandschaft brauche. Er sei wegen des Termins mehr und mehr unter Druck gekommen, weil das seine Autonomie betroffen habe, die er verloren hätte; dies sei jedenfalls seine therapeutische Vermutung. Daher habe S.___ dann entschieden, dass er die Beistandschaft nicht wolle. Die Sozialarbeiterin der Klinik habe den Termin bei der KESB abgesagt. Er habe nicht mehr so lange gewartet mit dem Austritt, dass man ihm dies hätte mitteilen können.