Einen chefärztlichen Rückbehalt hätte – das Einverständnis des Chefarztes vorausgesetzt – ein Oberarzt für maximal drei Tage verfügen können. Ein Assistenzarzt könne nach Rücksprache mit dem Oberarzt eine Rückbehaltung durchsetzen. Ein chefärztlicher Rückbehalt erfolge, wenn sich jemand bei einer freiwilligen Hospitalisation für einen Austritt entscheide. Es werde geschaut, ob ausreichend manifeste, akute eigen- oder fremdgefährdende Indikationen vorhanden seien, die einen Rückbehalt erforderlich machen.