Die Dokumentation der Klinik bezüglich Therapieplanung und -kontrolle sei ausreichend. Hinsichtlich der Einschätzung der Selbst- und Fremdgefährdung und den daraus abgeleiteten Entscheidungen liege die Dokumentation hingegen nicht in dem Ausmass vor, dass diese aus Sachverständigensicht zur Beurteilung der Sachverhalte ausführlich, sorgfältig und vollständig erscheine. Standardisierte Instrumente zur Risikobeurteilung bzw. zur Vorhersage aggressiven Verhaltens hätten in stationären psychiatrischen Settings weder auf pflegerischer noch ärztlicher Seite Berücksichtigung gefunden. Ebensowenig sei aus der Dokumentation eine klinische Prüfung anhand gebräuchlicher Kriterien abzuleiten.