Aus Gründen der Gewaltenteilung müsse nach dem Prinzip "in dubio pro duriore" Anklage erhoben werden. Auch bei der Kausalität habe die Untersuchungsbehörde eine Wertung vorgenommen, welche durch das Sachgericht zu erfolgen habe. Die © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Staatsanwaltschaft dürfe nur bei klarer Straflosigkeit einstellen. Ob die Therapiepraxis der Psychiatrie Nord ("Drehtürpsychiatrie") auch strafrechtlich zu schützen sei, müsse von einer Gerichtsbehörde und nicht von einer Untersuchungsbehörde geprüft werden.