Eine derart restriktive Auslegung würde, selbst wenn nur eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit der Verurteilung bestünde, eine Überweisung an das Gericht erfordern. Der Grundsatz "in dubio pro duriore" verlangt folglich bloss, dass im Zweifel das Verfahren fortgesetzt wird. Praktisch ist eine Anklageerhebung geboten, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Denn im Zweifel ist es nicht Sache der Untersuchungsoder der Anklagebehörde zu entscheiden, sondern des materiell zuständigen Gerichts.