Zusammen mit einer Sozialarbeiterin der Klinik stellte er am 31. August 2020 einen Antrag auf Errichtung einer Beistandschaft. Am 1. September 2020 kontaktierte das verfahrensleitende Behördenmitglied der KESB die Sozialarbeiterin, um einen Besprechungs- bzw. Anhörungstermin zu vereinbaren. Dieser auf den 2. September 2020 festgelegte Termin wurde am 2. September 2020 kurzfristig abgesagt. Gleichentags orientierte der Oberarzt die KESB über den freiwilligen bzw. selbstbestimmten Austritt von S.___ aus der Klinik.