die eingereichte Honorarnote von Fr. 1'008.05 erscheint angemessen. Für sein Honorar kann sich der Rechtsvertreter des Beschwerdegegners aus der Sicherheitsleistung bezahlt machen. Dem Beschwerdeführer ist die restliche Sicherheit von Fr. 1'491.95 zurückzuerstatten. Entscheid: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'500.– (Entscheidgebühr) zu bezahlen, unter Anrechnung der Sicherheit von Fr. 4'000.–.