d)Mit Bezug auf die vom Beschwerdeführer angezweifelte Therapiepraxis der Klinik ("Drehtürpsychiatrie") kann auf das Gutachten vom 21. Juli 2021 verwiesen werden. Danach handelte es sich bei den Überlegungen und Ausführungen zur Diagnostik und Behandlung um medizinische Behandlungsempfehlungen, welche rechtlich nicht bindende Richtlinien seien. Die Leitlinien seien für Ärzte rechtlich nicht bindend und hätten weder haftungsbegründende noch -befreiende Wirkung. Im Einzelfall könnten auch andere Behandlungsarten und -vorgehen zum Ziel führen. Entsprechend ist diese Praxis vorliegend nicht auf strafrechtliche Relevanz hin zu überprüfen.