Sie seien aber geschult, Gefährdungsaspekte dennoch zu berücksichtigen, jedoch keine forensische Station mit entsprechender Dokumentation. Auch der Assistenzarzt legte dar, dass die Gefährdung beim Eintritt abgeklärt und im weiteren Verlauf beobachtet werde. Da es bei S.____ keine Hinweise auf eine Gefährdung gegeben habe, seien keine zusätzlichen Monitoringmassnahmen ergriffen worden.