Der Grundsatz "in dubio pro duriore" verlangt (bloss), dass im Zweifel das Verfahren fortgesetzt wird. Praktisch ist eine Anklageerhebung geboten, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Denn im Zweifel ist es nicht Sache der Untersuchungs- oder der Anklagebehörde zu entscheiden, sondern des materiell zuständigen Gerichts.