Aus der Sicht des Sachverständigen ergäbe sich, dass die Behandler zurückhaltend mit den erforderlichen Zwangsmassnahmen gewesen seien, um die erhoffte weitere Behandlung nicht zu gefährden. Es sei wahrscheinlich, dass ein anderer Facharzt bzw. Kaderarzt zu einer anderen Risikoeinschätzung gelangt wäre und Massnahmen eingeleitet hätte. Ein geringer, wenn auch substanzieller Anteil vergleichbarer Masspersonen hätte wohl gemäss geltenden Standards Diagnostik, Behandlung und Risikobeurteilung für selbst- und/ oder fremdschädigendes Verhalten in der Klinik in gleicher Qualität ausgeführt.