Der Gutachter wies aber auch darauf hin, dass der Amtsarzt in seinem Gutachten vom 5. Dezember 2019 festhalte, dass wohl die "Drehtürpsychiatrie" die einzige Möglichkeit der Behandlung für S.____ sei, wobei er bei jedem Aufenthalt genügend lang geschlossen geführt werden solle, um stabil entlassen zu werden. Sodann würden Zwangsmassnahmen zurückhaltend angewendet, da sie unter anderem die weitere Behandlung beeinträchtigen könnten. Aus der Sicht des Sachverständigen ergäbe sich, dass die Behandler zurückhaltend mit den erforderlichen Zwangsmassnahmen gewesen seien, um die erhoffte weitere Behandlung nicht zu gefährden.