_ zu Drogenkonsum geneigt habe, hätte dies im Zusammenhang mit dem Austritt allenfalls genauer beurteilt werden müssen. So sei das Risiko von fremd- und selbstschädigendem Verhalten weder von pflegerischer noch ärztlicher Seite berücksichtigt worden. Eine Auseinandersetzung mit diesen Risiko-Konstellationen fehle in der Dokumentation und müsse deshalb zur Vermutung führen, dass die klinische Risikobeurteilung unterblieben sei. S.____ scheine eben nicht genügend lang geschlossen geführt worden zu sein, um stabil entlassen zu werden.