Denn im Zweifel ist es nicht Sache der Untersuchungsoder der Anklagebehörde zu entscheiden, sondern des materiell zuständigen Gerichts. Die Staatsanwaltschaft verfügt in diesem Rahmen über einen weiten Ermessensspielraum und hat sich somit die Frage zu stellen, ob eine Verurteilung wahrscheinlicher scheint als ein Freispruch (Urteil des Bundesgerichts [BGer] 6B_172/2019 vom 5. Juli 2019 E. 2.2; Pra 101 [2012] Nr. 114 E. 4.1.1 f.).