Am 15. Juni 2021 gab die Staatsanwaltschaft ein Aktengutachten in Auftrag; dieses datiert vom 22. Juli 2021. Am 29. November 2021 übermittelte das Kantonale Untersuchungsamt die Akten der Anklagekammer zur Prüfung der Erteilung einer Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die am 2. September 2020 in der Klinik diensthabenden med. pract. A.____, Oberarzt, und med. pract. B.____, Assistenzarzt. Mit Entscheid AK.2021.540-AK und AK.2021.541-AK vom 2. März 2022 erteilte die Anklagekammer die Ermächtigung zur Eröffnung von Strafverfahren gegen Oberarzt A.____ und Assistenzarzt B._____.